Hundehaltung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt

Hunde in der Gemeinde Viereth-Trunstadt haben es nicht immer leicht. Ihr Zusammenleben mit den Menschen wirft nicht nur bei uns manche Probleme auf. Nicht selten kommt es zu Konfrontationen zwischen Hundehaltern und anderen Mitbürgern. Die Ursache liegt auf der Hand: Was dem einen ein durchaus natürliches Bedürfnis seines treuen Vierbeiners ist, gerät dem anderen häufig zum Ärgernis. Abgesehen davon, dass niemand gerne in einen "Hundehaufen" tritt, sind die Hinterlassenschaften der Vierbeiner auch ein allgemeines Hygieneproblem. Auch auf den landwirtschaftlich genutzten Wiesen und Äckern haben die Hinterlassenschaften von Hunden nichts verloren. Diese Flächen dienen der Nahrungsmittel- und Futtermittelproduktion. Bitte bedenken Sie, dass bei einer Verunreinigung mit Hundekot Krankheiten übertragen werden können.

Derart entstehende Spannungen brauchen nicht zu sein. Für Ihren treuesten Freund haben wir ein paar Regeln aufgestellt, damit das Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden funktioniert:

• Hunde sind so zu halten und zu beaufsichtigen, dass niemand durch sie gefährdet wird.
• Auf Kinderspielplätzen und Liegewiesen dürfen Hunde nicht mitgenommen werden.
• Hunde dürfen außerhalb der Ortschaften auf öffentlichen Wegen nur dann unangeleint laufen gelassen werden, wenn sie zu jeder Zeit durch Zurufe Ihres Halters/ Hundeführers unter Kontrolle gebracht werden können. Ist dies nicht möglich, müssen sie angeleint bleiben.
• Der Halter oder Führer eines Hundes hat dafür zu sorgen, dass dieser seine Notdurft nicht auf Gehwegen, unbebauten Grundstücken, in Grün- und Erholungsanlagen oder in fremden Vorgärten verrichtet. Dennoch dort abgelegter Hundekot ist unverzüglich zu beseitigen.
• Für Hunde bestimmter Rassen, die als gefährlich eingestuft sind oder eine bestimmte Körpergröße überschreiten, gelten gesonderte Bestimmungen (z.B. Hundeanleinverordnung der Gemeinde Viereth-Trunstadt).
• Im Wald sollten Hunde abseits der öffentlichen Waldwege zum Schutz des Wildes an der Leine geführt werden.
• Ohne Begleitung einer Person dürfen Hunde nicht frei umherlaufen.
• Innerhalb geschlossener Ortschaften müssen große Hunde (s. Hundeanleinverordnung) auf öffentlichen Straßen, Gehwegen und Plätzen an der Leine geführt werden.

Wir sind froh, dass viele einsichtige Hundehalter sich an diese Regeln halten und mit gutem Beispiel vorangehen. Dafür danken wir Ihnen an dieser Stelle recht herzlich. Es geschieht leider immer wieder, dass freilaufende Hunde Menschen, insbesondere Kinder, andere Hunde, Weidetiere oder Wildtiere anfallen und verletzen. Diese Gefahren können auf ein Minimum reduziert werden, wenn die Vorschriften gegen das freie Laufenlassen von Hunden beachtet werden. Es ist klar, dass Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein durch Vorschriften und Bußgelder nur in begrenztem Umfang herbeigeführt werden können.

Wem Hundekot stinkt: Bitte den Halter ansprechen und auf die Beseitigungspflicht hinweisen. In hartnäckigen Fällen die Gemeindeverwaltung informieren.

Gemeinde Viereth-Trunstadt

Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
Fax: +49 (0) 9503 9222-55
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Im Notfall

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