Zur Erörterung von gemeindlichen Angelegenheiten finden gem. Art. 18 der Gemeindeordnung (GO) im November 2025 zwei Bürgerversammlungen statt. Es wird darauf hingewiesen, dass bei den Bürgerversammlungen keine privaten Einzelfälle, sondern nur gemeindliche Probleme von allgemeinem öffentlichem Interesse behandelt werden können. Ausgenommen sind ferner Anträge und Wünsche, für deren Erfüllung Bundes- und Landesbehörden oder andere, nichtgemeindliche Körperschaften, zuständig sind. Zu den nachfolgenden Bürgerversammlungen werden die Gemeindebürgerinnen und –bürger recht herzlich eingeladen; nach dem Bericht der 1. Bürgermeisterin besteht die Möglichkeit, Fragen von allgemeinem Interesse zu stellen.
Termine
1. Bürgerversammlung am Dienstag, 18. November 2025 um 19.00 Uhr in der Gaststätte Brauerei Mainlust in Viereth.
2. Bürgerversammlung am Dienstag, 25. November 2025 um 19.00 Uhr im Gemeinschaftshaus in Trunstadt.
Gemeinde Viereth-Trunstadt
gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin