Für eine korrekte Ermittlung der Grundsteuer sind aktuelle Angaben zu den entsprechenden Grundstücken bzw. Betrieben der Land- und Forstwirtschaft unerlässlich.
Aktuelle Meldungen
Seit Mai 2025 werden ausschließlich digital vorliegende Lichtbilder für die Ausstellung eines Personalausweises oder Reisepasses akzeptiert. Sie können diese Fotos entweder direkt bei uns im Rathaus oder bei einem zertifizierten Fotografen erstellen lassen (die Ihnen einen QR-Code zur Verfügung stellen). Ausgedruckte Lichtbilder dürfen von der Gemeinde Viereth-Trunstadt nicht mehr angenommen werden !
Für die Erstellung des Lichtbilds im Rathaus wird eine Gebühr von 6,00 € erhoben. Das Lichtbild wird dann für 96 Stunden abgespeichert und kann in diesem Zeitraum auch mehrmals verwendet werden. Bei gleichzeitiger Beantragung von Personalausweis und Reisepass wird die Gebühr i.H.v. 6,00 € nur einmalig verlangt.
Das Steueramt der Gemeinde Viereth-Trunstadt erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass die für 2026 zu entrichtende Hundesteuer am 15. April 2026 fällig wird.
Alle Barzahler bitten wir, die Überweisung der Hundesteuer vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Finanzadresse (FAD) mit angeben, damit eine korrekte Verbuchung erfolgen kann.
Gerne können Sie uns eine Ermächtigung zum Bankeinzug mithilfe eines SEPA-Lastschriftmandates erteilen. Wir ziehen dann per Lastschrift die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin ein. So vermeiden Sie zusätzliche finanzielle Belastungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.
Nehmen Sie bereits am Lastschrifteinzugsverfahren teil, so ist nichts zu unternehmen.
Ihre Gemeindeverwaltung
Im Rahmen der Landkreisehrung wurde Herr Gerhard Reus am 24. März 2026 durch Landrat Johann Kalb für sein langjähriges und vielfältiges Engagement ausgezeichnet.
Erhebung von Herstellungsbeiträgen für beitragspflichtige Flächen
Herstellungsbeiträge werden einmalig erhoben, ein Grundstück an die Wasserversorgungsanlage bzw. die Entwässerungsanlage anzuschließen.
Die rechtlichen Grundlagen zur Erhebung von Herstellungsbeiträgen finden Sie in der jeweiligen Beitrags- und Gebührensatzung auf der Webseite der Gemeinde.
Ein Herstellungsbeitrag wird nicht nur bei der erstmaligen Erschließung eines Grundstückes fällig.
Auch spätere Veränderungen an Grundstück oder Bebauung, die zu einer Vergrößerung der beitragspflichtigen Flächen führen, können beitragspflichtig sein.
Beitragspflicht entsteht zum Beispiel bei:
• Neubau eines Gebäudes
• Ausbau eines bisher ungenutzten Dachgeschosses
• Umnutzung von Hallen, landwirtschaftlichen Gebäuden oder Garagen
• Verglasung von Balkonen und Terrassen
• Anbau an ein bestehendes Gebäude (z.B. Wintergarten)
• Aufstockung oder Umbau eines Hauses
• Zukauf von angrenzenden Grundstücksflächen
• etc.
Straßensperrungen zwischen den Kreisverkehren bei Eltmann und Ebelsbach
•Staatsstraßen St 2447 und St 2274 erhalten neue Asphaltdeckschicht
•Staatsstraßen werden dafür abschnittsweise voll gesperrt
Vorübergehende Straßensperrung der Trunstadter Hauptstraße 24 auf Höhe der Kreuzung Stückbrunner Straße (Halbseitige Sperrung)
Es wird darauf hingewiesen, dass wegen Kanalarbeiten für Schmutz- und Regenwasser der Bereich auf Höhe der Trunstadter Hauptstraße 24 für den Verkehr halbseitig gesperrt werden muss.
Die Gemeinde Viereth-Trunstadt im Landkreis Bamberg (vier Ortsteile mit ca. 3.700 Einwohnern) sucht ab sofort zur Unterstützung des Bauhofes stundenweise einen
Mitarbeiter (m/w/d)
für den Bereich der Grünpflege.
Bekanntmachung Flurneuordnung und Dorferneuerung Dankenfeld
Gemeinde Oberaurach und Priesendorf, Landkreis Bamberg und Haßberge
Verwendungsnachweis der Teilnehmergemeinschaft Dankenfeld
Bekanntmachung
Das oben genannte Verfahren soll abgeschlossen werden.
- Verkauf von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstück
- Wendeanlage in Trunstadt erhält den Straßennamen „Bürgermeister-Schmitt-Platz“
- Seniorenbüro Viereth-Trunstadt
- Ölunfall auf der Kläranlage Trunstadt – Gemeinde bittet um sachdienliche Hinweise
- Ratgeber „Vorsorgen für Krisen und Katastrophen“
- Flyer „Grundsteuer in Bayern – Anzeige von Änderungen
- Mikrozensus 2026 startet: 130 000 Bürgerinnen und Bürger werden befragt
- Stand des Breitband- und Glasfaserausbaus in der Gemeinde Viereth-Trunstadt
- Öffentliche Sitzung des Wahlausschusses zur Kommunalwahl 2026
- Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen
- Bekanntmachung
- Einbeziehungssatzung - Fröschgasse
- Regionalplan Oberfranken-West - Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie" - Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange
- Einweihung des neuen Dorfgemeinschaftshauses mit 140 +1-jähriges Jubiläum der Freiwilligen Feuerwehr Weiher
- Verkauf von gemeindeeigenen Wohnbaugrundstücken im Baugebiet „Schloßleite“, Trunstadt
- Als Nachfolger von Anneka Feist: Nico Thomsen stellt sich vor
- Die Gemeinde Viereth-Trunstadt ist Refill Station – kostenlos Wasser auffüllen, Plastik sparen!
- Bekanntmachung
- Erhebung eines Wasser- und Kanalbeitrags für nachträglich ausgebaute Dachgeschosse und Anbauten
- Bekanntmachung
- Stellenausschreibung Reinigungskraft (m/w/d)
- Die "Taschengeldbörse" - Das neue Projekt im Gemeindegebiet
- Übernahme der Friedhöfe in Viereth und Trunstadt von der Katholischen Kirchenstiftung durch die Gemeinde Viereth-Trunstadt
- Kläranlage Viereth-Trunstadt – Sanierung der Belüftung im Belebungsbecken
- Hundehaltung in der Gemeinde Viereth-Trunstadt
- Baurecht - Digitaler Bauantrag
- Kläranlage Viereth-Trunstadt - Sanierung der Belüftung Belebung
- Digitales Amt auf dem Vormarsch
Anschrift
Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt
Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr