Bauantrag
Der Bauantrag ist unter Verwendung der amtlich vorgeschriebenen Formulare zu stellen. Das Bauantragsformular finden Sie unter online-Dienste.
Er ist mit den erforderlichen Unterlagen:
- Antragsformular (Bauantrag / Bauvoranfrage) mit Unterschrift des Bauherren und des Planers,
- Baubeschreibung und Berechungen (GRZ, GFZ etc.),
- aktuellen Lageplan (1:1000) mit einem Auszug aus dem Katasterkartenwerk (nicht älter als 6 Monate),
- Bauzeichnungen mit den Unterschriften der betroffenen Nachbarn,
- Bestimmung des Verantwortlichen für die Bauausführung,
- Erhebungsbogen (Angaben zur Baustatistik).
beim Landratsamt Bamberg einzureichen.
Der Bauantrag muss vom Antragsteller und von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt, Bauingenieur; bei kleineren Bauvorhaben, insbesondere Ein- und Zweifamilienhäuser auch Handwerksmeister des Bau- und Zimmererfachs und staatlich geprüfte Techniker) unterschrieben sein. Die Gemeinde legt den Bauantrag nach der Entscheidung über die Erteilung des Einvernehmens der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt) vor. Die Bauaufsichtsbehörde überprüft den Bauantrag und entscheidet über die Erteilung der Baugenehmigung.
Fristen
Die Baugenehmigung erlischt, wenn innerhalb von vier Jahren nach Erteilung der Genehmigung mit der Ausführung des Vorhabens nicht begonnen oder die Bauausführung vier Jahre unterbrochen worden ist. Die Frist kann jeweils um bis zu zwei Jahre verlängert werden, wenn der Antrag vor Ablauf der Geltungsdauer der unteren Bauaufsichtsbehörde zugegangen ist.
Eine Broschüre mit Tipps - Ratschläge - Informationen für die eigenen vier Wände, herausgegeben vom Bayerischen Staatsminsterium des Innern können Sie hier herunterladen.