Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Viereth-West“
Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat in der Sitzung vom 15.05.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Viereth-West“ beschlossen.
Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung / Inhalt der Flächennutzungsplanänderung
Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die zukünftige Entwicklung der bestehenden Gewerbeflächen städtebaulich zu ordnen und eine von den bestehenden Gewerbebetrieben unabhängige und eigenständige Wohnnutzung für die im Geltungsbereich vorhandenen Wohngebäude rechtlich zu sichern. Dies ist notwendig, da eine Wohnnutzung in Gewerbegebieten gemäß § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise nur für Wohnungen für „Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind“ zulässig sind.