Bekanntmachung

4. Änderung des Bebauungsplanes „Angerlaub“ im Gemeindeteil Trunstadt
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses gemäß § 10 Abs. 3 BauGB


Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat mit Beschluss vom 17.02.2025 die 4. Änderung des Bebauungsplanes „Angerlaub“ in der Fassung vom 17.02.2025 als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Weiherer Str. 6, 96191 Viereth-Trunstadt im Erdgeschoss, Zimmer 4 (Bauamt) während der allgemein bekannten Dienst-/Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. Der Bebauungsplan wurde auch über das zentrale Landesportal (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) - unter der Rubrik „Bauen und Versorgung“- sowie auf der Homepage der Gemeinde (https://www.viereth-trunstadt.de/bauen-und-versorgung/bebauungsplaene/bebauungsplaene-trunstadt) veröffentlicht.