Fl. Nr. 235 (ganz) sowie Fl. Nrn. 237 UND 245/46 (Teilflächen) Gemarkung Viereth, Gemeinde Viereth-Trunstadt, Lkrs. Bamberg
Bekanntmachung über das In-Kraft-Treten der Einbeziehungssatzung § 10 Abs. 3 i.V.m. § 34 Abs. 6 BauGB
Der Gemeinderat von Viereth-Trunstadt hat am 23.03.2026 die Einbeziehungssatzung für das Gebiet "Fröschgasse, Fl. Nr. 235 (ganz) sowie Fl. Nrn. 237 und 245/46 (Teilflächen)", Gemarkung Viereth, Gemeinde Viereth-Trunstadt, nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB als Satzung beschlossen. Dieser Plan bedurfte keiner Genehmigung.
Der vorgenannte Plan liegt samt Begründung nach § 10 Abs. 3 BauGB ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Rathaus der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Weiherer Straße 6, 96191 Viereth-Trunstadt während der Dienststunden (Montag bis Freitag 08.00 – 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 18.00 Uhr) öffentlich aus und kann dort eingesehen werden. Außerdem sind Planentwurf und Begründung auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt einzusehen.