Wo muss die Eheschließung angemeldet werden?
- Beide oder ein Partner wohnt in Viereth-Trunstadt
- Rathaus Viereth-Trunstadt, Weiherer Str. 6
Das Standesamt stellt folgende Urkunden aus:
Personenstandsurkunden können auch als international anerkannte Urkunden ausgestellt werden
Beglaubigte Abschriften aus den Personenstandsbüchern und -registern
Beglaubigungen von Urkunden sind nicht möglich
Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt
Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
Fax: +49 (0) 9503 9222-55
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de
Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr