Einbeziehungssatzung "Fröschgasse",
Fl. Nr. 235 (ganz) sowie 245/46 (Teilfläche) Gemarkung Viereth,
Gemeinde Viereth-Trunstadt, Lkrs. Bamberg
Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat von Viereth-Trunstadt hat in seiner Sitzung vom 28.04.2025 beschlossen, für das Gebiet "Fröschgasse" hinsichtlich der Flurnummer 235 sowie einer Teilfläche der Flurnummer 245/46, Gemarkung Viereth, Gemeinde Viereth-Trunstadt, eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB aufzustellen.
Durch die Satzung wird die durch die bauliche Nutzung der angrenzenden Bereiche geprägte Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Gemeindeteil Viereth einbezogen.
Es sollen Flächen am Südwestrand von Viereth der vorhandenen Wohnbauflächen als Allgemeines Wohngebiet "WA" ausgewiesen werden.
Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke der Gemarkung Viereth Fl. Nr. 235 (ganz) sowie Fl. Nr. 245/46 teilweise.
Eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 245/46 wird dabei für die Erschließung des eigentlichen Planungsgrundstückes (Fl. Nr. 235) benötigt.
Bei der Aufstellung der Satzung ist gem. § 34 Abs. 6 BauGB das vereinfachte Verfahren nach § 13 Abs. 2 Satz 1 Nrn. 2 und 3 BauGB anzuwenden. Dabei ist der Öffentlichkeit und den berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.
Mit der Planaufstellung wird die BFS+ GmbH, Büro für Städtebau und Bauleitplanung, in Bamberg beauftragt. Der landschaftspflegerische Begleitplan wird durch das Büro Team 4 in Nürnberg erstellt.
Gemeinde Viereth-Trunstadt
gez.Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin