Grundsteuerreform 2025 – Informationen für die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Viereth-Trunstadt

Aktueller Stand der Umsetzung
Die Grundsteuerreform tritt zum 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Gemeinde Viereth-Trunstadt konnte anhand der durch das Finanzamt übermittelten Grundsteuerdaten die einzelnen Grundsteuerobjekte bearbeiten und die neue Hebesatzsatzung beschließen. Diese wurde im Mitteilungsblatt Nr. 45 vom 01. November 2024 veröffentlicht und ist ebenfalls auf unserer Internetseite unter der Rubrik „Verwaltung und Bürgerservice – Satzungen und Verordnungen“ abrufbar.

Die neue Hebesatzsatzung ist die notwendige Grundlage für die Grundsteuer, die ab 01.01.2025 in Kraft tritt. Ohne diese neue Hebesatzsatzung wäre die Erhebung der Grundsteuer ab dem 1. Januar 2025 nicht möglich. Die aktuell geltenden Hebesätze verlieren zum 31.12.2024 gem. § 25 Abs. 2 GrStG ihre Gültigkeit.

Aufkommensneutralität im Fokus
Bei der Festlegung der neuen Hebesätze legte der Gemeinderat Wert auf eine aufkommensneutrale Umsetzung. Das bedeutet, dass die Gemeinde Viereth-Trunstadt nach der Reform in Summe ein ähnliches Steueraufkommen wie vor der Reform erzielen wird. Wichtig: Die Aufkommensneutralität bezieht sich auf die Gesamtheit aller Grundstücke und bedeutet nicht, dass die individuelle Grundsteuer jedes Eigentümers unverändert bleibt.

Ab dem 1. Januar 2025 gelten folgende Hebesätze:

  • Grundsteuer A: 390 % (vorher 360 %)
  • Grundsteuer B: 220 % (vorher 350 %)

So berechnen Sie Ihre neue Grundsteuer:
Wenn Sie die Grundsteuer für eine Grundstück (Grundsteuer B) berechnen möchten, nehmen Sie den festgesetzten Grundsteuermessbetrag vom Finanzamt und multiplizieren Sie diesen mit 2,20. Für ein land- und forstwirtschaftliches Grundstück multiplizieren Sie den Grundsteuermessbetrag mit 3,9. Der so errechnete Betrag ist Ihre jährliche Grundsteuer. Um die vierteljährlichen Zahlungen zu berechnen, teilen Sie die Summe durch 4. Die Fälligkeiten bleiben wie gewohnt: 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November.

Wichtige Hinweise zu den Bescheiden
Bitte beachten Sie, dass die vom Finanzamt erlassenen Grundsteuermessbescheide für die Gemeinde verbindlich sind. Auch bei offensichtlichen Fehlern dürfen wir als Kommune nicht davon abweichen. Sollten Sie der Meinung sein, dass Ihr Bescheid fehlerhaft ist, müssen Sie umgehend aktiv werden.

  • Einspruch beim Finanzamt einlegen:
    Details zu Fristen und der zuständigen Behörde finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung Ihres Bescheids. Sie können Einsprüche auch bequem über www.elster.de einreichen (Benutzerkonto > Formulare & Leistungen > Einspruch).
  • Fehler beim Finanzamt oder der Gemeinde melden:
    Selbst nach Ablauf der Frist können Fehler (Adressänderungen etc.) schriftlich beim Finanzamt oder bei der Gemeinde angezeigt werden. Diese können ggf. rückwirkend korrigiert werden.

Falls Änderungen an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft eingetreten sind (z. B. Nutzungsänderungen), müssen Sie dies ebenfalls melden.

Bei Fragen zu Ihrem Grundsteuermessbetrag, den Äquivalenzbeträgen oder dem Grundsteuerwert wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Finanzamt oder die Informations-Hotline zur Bayerischen Grundsteuer unter 089 30700077.

Unter www.grundsteuer.bayern.de finden Sie eine detaillierte Übersicht zur Grundsteuerreform. Wichtige Fragen zum Ablauf werden genau und verständlich erklärt.

Zukünftige Entwicklungen
Obwohl die Hebesätze für das Jahr 2025 aufkommensneutral gestaltet wurden, erwarten wir, dass diese in den kommenden Jahren angepasst werden müssen. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat der Gemeinde bereits nahegelegt, die Hebesätze aufgrund steigender Ausgaben und wegbrechender Einnahmen mittelfristig zu erhöhen. Dennoch hat der Gemeinderat bewusst entschieden, für das Jahr der Umstellung auf Transparenz und Stabilität zu setzen.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass zukünftige Aufgaben und finanzielle Herausforderungen Anpassungen notwendig machen könnten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Ihr Vertrauen!

Ihre Gemeinde Viereth-Trunstadt

Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
Fax: +49 (0) 9503 9222-55
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

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