Haushaltssatzung der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Landkreis Bamberg,
für das Haushaltsjahr 2026
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt mit den Einnahmen und Ausgaben mit 8.943.200,00 €
und im
Vermögenshaushalt mit den Einnahmen und Ausgaben mit 2.754.300,00 €
ab.
§ 2
Für das Haushaltsjahr 2026 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 220 v.H.
2. Gewerbesteuer 350 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§6
Keine Eintragung.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2026 in Kraft.
Gemeinde Viereth-Trunstadt
Viereth-Trunstadt, den 01.09.2026
Gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin