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2. Änderung des Bebauungsplans „Viereth-West“ der Gemeinde Viereth-Trunstadt

Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Viereth-West“

Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat in der Sitzung vom 15.05.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans „Viereth-West“ beschlossen. 


Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung / Inhalt der Flächennutzungsplanänderung

Ziel der 2. Änderung des Bebauungsplanes ist die zukünftige Entwicklung der bestehenden Gewerbeflächen städtebaulich zu ordnen und eine von den bestehenden Gewerbebetrieben unabhängige und eigenständige Wohnnutzung für die im Geltungsbereich vorhandenen Wohngebäude rechtlich zu sichern. Dies ist notwendig, da eine Wohnnutzung in Gewerbegebieten gemäß § 8 Abs. 3 Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausnahmsweise nur für Wohnungen für „Aufsichts- und Bereitschaftspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter, die dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse untergeordnet sind“ zulässig sind.


Geltungsbereich

Das Plangebiet liegt am westlichen Ortsrand des Gemeindeteils Viereth, südlich der Bundes-straße B26. Im Süden grenzt das Plangebiet an bestehende Wohngebiete an. Östlich angrenzend befindet sich der Bauhof sowie die Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Viereth-Trunstadt. Westlich grenzen landwirtschaftlich genutzte Flächen an das Plangebiet an.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Flurstücke Fl.Nr.: 1051/3, 1051/76, 1051/77, 1051/78, 1051/1 (teilweise), 1067, 1051/7, 1051/62 und 1051/63, jeweils Gemarkung Viereth. Die Größe des Geltungsbereichs beträgt rd. 2,08 ha und wird wie folgt begrenzt:
• Im Norden durch die Bundesstraße B26 mit Radweg Böschung (Fl.Nr. 969/2) sowie einer gewerblich genutzten Betriebsfläche (Fl.Nr. 1051/1)
• Im Osten durch die Steigerwaldstraße (Fl.Nr. 1051/4)
• Im Süden durch die Trunstadter Straße (Fl.Nr. 1051/5)
• Im Westen durch einen Flurweg (Fl.Nr. 1071/3), eine kleine Stichstraße (Fl.Nr. 1069/3) sowie die gewerblich genutzten Betriebsflächen (Fl.Nrn. 1051/1 und 1069)

Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen GeltungsbereichsAbb. 1: Lageplan mit Kennzeichnung der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereichs


Bisheriger Verfahrensverlauf

Am 04.12.2017 hat der Gemeinderat den Vorentwurf des Bebauungsplanes (in der Fassung vom 04.12.2017) gebilligt und beschlossen die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Der Vorentwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Viereth-West“ in der Fassung vom 04.12.2017, Gemarkung Viereth, wurde gemäß § 3 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange) in der Zeit vom 22.01. bis zum 23.02.2018 öffentlich ausgelegt. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 12.01.2018 ortsüblich bekannt gemacht. Nach Ende der frühzeitigen Beteiligung wurde das Verfahren pausiert. Erst im Jahr 2025 wurde das Verfahren in Abstimmung zwischen der Gemeinde Viereth-Trunstadt und den beiden betroffenen ansässigen Unternehmen wieder aufgenommen. Im Zuge dessen wurde der Geltungsbereich des Bebauungsplanverfahrens verkleinert und die Planung überarbeitet.
In der Gemeinderatssitzung am 29.07.2025 erfolgte die Abwägung der nach §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen.
Im Anschluss wurde eine neue schalltechnische Untersuchung erstellt und die Ergebnisse in den Bebauungsplanentwurf eingearbeitet. Der somit geänderte Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes (i.d.F. vom 13.05.2026) wurde in der Gemeinderatssitzung am 15.06.2026 gebilligt. Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, dass auf dieser Grundlage die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden soll.


Beteiligung der Öffentlichkeit

Der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplan (i.d.F. vom 13.05.2026), einschließlich der dazugehörigen Begründung (i.d.F. vom 13.05.2026) mit Umweltbericht (i.d.F. vom 13.05.2026) und Schalltechnischer Untersuchung (i.d.F. vom 16.02.2026) liegen nun gemäß § 3 Abs. 2 BauGB zusammen in der Zeit vom 06.07.2026 bis einschließlich 10.08.2026 öffentlich aus.

Die Planunterlagen können auf der Internetseite der Gemeinde Viereth-Trunstadt unter https://www.viereth-trunstadt.de/bauen-und-versorgung/bekanntmachungen eingesehen werden. Zusätzlich können die Planunterlagen leicht zugänglich im Rathaus,
Anschrift: Weiherer Straße 6, 96191 Viereth-Trunstadt - Bauamt -, während der folgenden Zeiten (Montag bis Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr und Donnerstag von 14.00 bis 18.00 Uhr) eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich abgegeben werden. Diese sollen elektronisch via E-Mail (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.) abgegeben werden. Zusätzlich kann bei Bedarf die Stellungnahmen während der Auslegungsfrist auch auf anderem Weg abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 2. Änderung des Bebauungsplan nicht von Bedeutung ist.


Umweltbezogene Informationen:

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung liegen folgende umweltbezogene Informationen vor:

Art der vorhandenen Information und Urheber

Thematischer Bezug

Umweltbericht in der Fassung vom 13.05.2026

Beschreibung der Ziele des Umweltschutzes aus anderen Planungen, die sich auf das Plangebiet beziehen. Bestandsanalyse gegliedert nach folgenden Schutzgütern: Mensch, Boden, Wasser, Klima, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Kultur- und Sachgüter. 

Beschreibung des Vorhabens und der umweltrelevanten Wirkfaktoren einschl. der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern. Beschreibung der Maßnahmen zur Vermeidung, Minimierung und zum Ausgleich der Auswirkungen. Abarbeitung der Eingriffsregelungen bezogen auf die Schutzgüter. Vorstellung anderweitiger Lösungsmöglichkeiten und Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes bei Durchführung bzw. Nicht Durchführung der Planung. Beschreibung der geplanten Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt bei Durchführung der Planung.

Schalltechnisches Gutachten zur Änderung des B-Plans „Viereth West“ der Gemeinde Viereth, Nutzungsänderung der Grundstücke FlNrn. 1051/3, 1051/76, 1051/77, 1051/78, 1051/63, 1051/7 und 1067 in ein Mischgebiet (LGA Immissions- und Arbeitsschutz GmbH, 16.02.2026

Beschreibung Sachverhalt, Auftrag und örtliche Verhältnisse; Darlegung der Grundlagen; auf schutzbedürftige Bebauung im Plangebiet einwirkende Geräuschimmissionen (Gewerbelärm, Verkehr); durch das Plangebiet ausgehende Geräuschimmissionen; Überprüfung der schalltechnischen Vorgaben im Bebauungsplan; Vorschlag für die Begründung und die textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes; Anlagen

Landratsamt Bamberg Fachbereich Bauleitplanung Stellungnahme vom 16.02.2018

  • Hinweise zum Immissionsschutz bei Umwandlung der Betriebsflächen von Gewerbegebiet in Mischgebiet
  • Hinweis auf potenzielle schädliche Bodenveränderungen durch Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in den Werkstätten und Betriebstankstellen

Staatliches Bauamt Bamberg Stellungnahme vom 22.02.2018

  • Übermittlung der Verkehrszählung 2015 (B 26 und St 2262) zur Beurteilung des Schallschutzes

Wasserwirtschaftsamt Kronach Stellungnahme vom 26.01.2018

  • Hinweise zur Reduzierung der Flächenversiegelung
  • Hinweis auf „Mustererlass zur Berücksichtigung von Flächen mit Bodenbelastungen, insbesondere Altlasten, bei der Bauleitplanung und im Baugenehmigungsverfahren“ der ARGEBAU, der mit StMlS vom 18.04.02, Az. llB5-4611.110-007/91 in Bayern verbindlich eingeführt wurde
  • Hinweis auf Umgang mit Altlastenverdacht bei Erschließungs- und Baumaßnahmen


Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen, einschließlich der vorgenannten Planunterlagen sowie der Inhalt dieser öffentlichen Bekanntmachung, liegen sowohl auf der Internetseite der Gemeinde (www.viereth-trunstadt.de) als auch im Rathaus ebenfalls öffentlich aus.
Die Inhalte der Bekanntmachung und die nach § 3 Abs. 1 BauGB zu veröffentlichen Informationen sind auch über das zentrale Internetportal des Landes zugänglich.


Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Viereth-Trunstadt, 25.06.2026
gez. 
Regina Wohlpart
Erste Bürgermeisterin

 

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Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
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Im Notfall

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