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Hundesteuer 2026

Das Steueramt der Gemeinde Viereth-Trunstadt erinnert alle Hundehalterinnen und Hundehalter daran, dass die für 2026 zu entrichtende Hundesteuer am 15. April 2026 fällig wird.

Alle Barzahler bitten wir, die Überweisung der Hundesteuer vorzunehmen. Bitte beachten Sie, dass Sie die Finanzadresse (FAD) mit angeben, damit eine korrekte Verbuchung erfolgen kann.

Gerne können Sie uns eine Ermächtigung zum Bankeinzug mithilfe eines SEPA-Lastschriftmandates erteilen. Wir ziehen dann per Lastschrift die Steuer rechtzeitig zum Fälligkeitstermin ein. So vermeiden Sie zusätzliche finanzielle Belastungen wie Mahngebühren und Säumniszuschläge.

Nehmen Sie bereits am Lastschrifteinzugsverfahren teil, so ist nichts zu unternehmen.

Ihre Gemeindeverwaltung

Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Im Notfall

Benötigen Sie dringend Hilfe? Hier finden Sie die wichtigsten Notfallrufnummern

 

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