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Bekanntmachung

Bekanntmachung
über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten
für die Wahl des Gemeinderats
am 8. März 2026

  1. Falls Wahlvorschläge zusätzliche Unterstützungsunterschriften benötigen, können sich die Wahlberechtigten ab dem Tag nach der Einreichung des Wahlvorschlags, jedoch spätestens
    bis Montag, den 19. Januar 2026 (48. Tag vor dem Wahltag), 12 Uhr, mit Familiennamen, Vorname und Anschrift in eine Unterstützungsliste eintragen.
  1. Es bestehen folgende Eintragungsmöglichkeiten:

Nr. des Eintragungsraums

Anschrift des Eintragungsraums

Eintragungszeiten

barrierefrei ja / nein

1

Rathaus Viereth, Zimmer 2, Bürgerbüro
Weiherer Str. 6, 96191 Viereth-Trunstadt

Montag bis Freitag von
08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag von
14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
Donnerstag, 15.01.2026 von
18.00 Uhr bis 20.00 Uhr
Samstag, 17.01.2026 von
10.00 Uhr bis 12.00 Uhr

Ja

  1. Wenn mehrere Eintragungsräume eingerichtet sind, können sich die Wahlberechtigten in jedem Eintragungsraum in der Gemeinde oder am Sitz der Verwaltungsgemeinschaft
  2. Die Unterschrift muss eigenhändig geleistet werden. Wer glaubhaft macht, wegen Krankheit oder körperlicher Behinderung nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten in der Lage zu sein, einen Eintragungsraum aufzusuchen, erhält auf Antrag einen Eintragungsschein. Auf dem Eintragungsschein ist an Eides statt zu versichern, dass diese Voraussetzungen für die Erteilung vorliegen. Die Eintragung kann in diesem Fall dadurch bewirkt werden, dass die wahlberechtigte Person auf dem Eintragungsschein ihre Unterstützung eines bestimmten Wahlvorschlags erklärt und eine Hilfsperson beauftragt, die Eintragung im Eintragungsraum für sie vorzunehmen. Der Eintragungsschein ist bei der Eintragung Eintragungsscheine können unter Angabe von Familiennamen, Vorname und Wohnanschrift schriftlich (auch per E-Mail) oder mündlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde oder der Verwaltungsgemeinschaft beantragt werden. Die Eintragung kann nicht brieflich erklärt werden.
  3. Personen, die sich eintragen wollen, müssen ihren Personalausweis, ausländische Unionsbürgerinnen und Unionsbürger ihren Identitätsausweis, oder ihren Reisepass

Viereth-Trunstadt, den 9. Dezember 2025

gez. Alexander Kosch
Wahlleiter der Gemeinde Viereth-Trunstadt

Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Im Notfall

Benötigen Sie dringend Hilfe? Hier finden Sie die wichtigsten Notfallrufnummern

 

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