- Jeder hat das Recht, an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten seines Landes unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter mitzuwirken.
- Jeder hat das Recht auf gleichen Zugang zu öffentlichen Ämtern in seinem Lande.
- Der Wille des Volkes bildet die Grundlage für die Autorität der öffentlichen Gewalt; dieser Wille muss durch regelmäßige, unverfälschte, allgemeine und gleiche Wahlen mit geheimer Stimmabgabe oder einem gleichwertigen freien Wahlverfahren zum Ausdruck kommen.
Fotos: Gemeinde Viereth-Trunstadt
Schloss Trunstadt mit Schlossplatz und ehem. Wehrturm. Heute beherbergt der Wehrturm das Trauungszimmer der Gemeinde.