Jeder hat Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf bei den zuständigen innerstaatlichen Gerichten gegen Handlungen, durch die seine ihm nach der Verfassung oder nach dem Gesetz zustehenden Grundrechte verletzt werden.
Foto: Manfred Sperber, AG "Weg der Menschenrechte"
Auf diesem Stein wurde durch den Künstler, Herrn Peter Hohner, die Anfangsnoten einer alten dt. Volksweise eingearbeitet.
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