Termine für die Problemmüllsammlung hier.
Die Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, dass wasserlösliche Wandfarben („Dispersionsfarben") keine gefährlichen Stoffe enthalten und daher auch nicht am Problemmüllfahrzeug abgegeben werden müssen.
In vielen Landkreisen sind Wandfarben aus diesem Grund generell bei der Problemabfallsammlung ausgeschlossen.
Im Landkreis Bamberg gilt derzeit folgende Regelung:
Eingetrocknete Wandfarben oder leere Eimer werden nicht mehr angenommen.
Sind die Farben noch flüssig, können maximal drei Eimer abgegeben werden. Dies gilt sowohl für private Haushalte, wie auch für Gewerbebetriebe. Stehen größere Mengen an flüssigen Wandfarben zur Entsorgung an, sollte Kontakt mit der Abfallberatung des Landkreises aufgenommen werden.
Entsorgungshinweise für Dispersionsfarben:
„Pinselreine" Kunststoffeimer können über den gelben Sack entsorgt oder am Wertstoffhof abgegeben werden, da es sich um eine Verkaufsverpackung handelt. Ein Auswaschen der Eimer ist nicht erforderlich!
Sind noch flüssige Farbreste vorhanden, sollte man diese vollständig eintrocknen lassen. Die getrockneten Farbstücke können über die Restmülltonne entsorgt werden, Eimer wiederum in den gelben Sack oder zum Wertstoffhof.
Falls sich die eingetrocknete Farbe nicht mehr aus dem Eimer entfernen lässt, kann das gesamte Gebinde über die Restmülltonne entsorgt werden.
Weiter bittet die Abfallwirtschaft folgende Hinweise zu beachten:
- Im Rahmen der Problemabfallsammlung des Landkreises dürfen nur „haushaltsübliche Mengen" an problematischen Abfällen abgegeben werden. Fallen größere Mengen an, beispielsweise aus Haushaltsauflösungen oder dem gewerblichen Bereich, sollte Kontakt mit der Abfallberatung aufgenommen werden.
- Altöl ist von der Annahme weiterhin ausgeschlossen. Der Handel ist aufgrund des Altölgesetzes zur Rücknahme der gekauften Menge verpflichtet.
- Grundsätzlich sollten „gefährliche Abfälle" nur in der Originalverpackung abgegeben werden, die maximale Gebindegröße beträgt 25 Liter. Größere Eimer oder Kanister sind, wie in anderen Landkreisen auch, ausgeschlossen.
Folgende Abfälle werden beispielsweise angenommen:
- Grundsätzlich: Behälter, Flaschen, Tuben, usw., mit den Gefahrstoffsymbolen „ätzend", „gesundheitsschädlich", „reizend", „leichtentzündlich", „giftig" bzw. „sehr giftig"
Energiesparlampen - Pflanzenschutz und Schädlingsbekämpfungsmittel, z. B. Herbizide, Fungizide, Insektizide, Ratten- u. Mäusegift;
- Lösemittelhaltige Abfälle, z.B. Lack, Farbe, Benzin, Nitroverdünner, Fleck- u. Rostentferner, Pinselreiniger, Kleber, Bremsflüssigkeit, usw.
- Batterien aller Art (Autobatterien, Akkus, Knopfzellen)
- Chemikalien z. B. Säuren, Laugen, Salze, Beizen, Chemikalien aus dem Hobbybereich (Fotochemie, Chemielaborkästen, usw.)
- Haushaltsreiniger und Wasch- bzw. Pflegemittel, z.B. Abfluss- u. WC-Reiniger, Silbertauchbäder, Desinfektionsmittel, Reinigungsmittel mit Gefahrensymbol, Autopflegemittel (Rostumwandler, Entfroster, usw.), nicht vollständig entleerte Spraydosen
- Quecksilberhaltige Abfälle, z.B. alte Thermometer, quecksilberhaltige Schalter
- Feuerlöscher
Nicht angenommen werden z.B.:
Altöl (Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöl, Rückgabe beim Handel), Leuchtstoffröhren (Wertstoffhof), Hausmüll, Altreifen, Asbestzementplatten, Druckgasflaschen, Munition
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Abfallwirtschaft des Landkreises Bamberg
Telefon: 0951 85-706 oder 85-708
Email:
oder unter folgendem Link der Abfallwirtschaft