Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Gehölzen im Ortsbereich

Durch die Witterung im Frühjahr wachsen Gras, Hecken und Büsche sehr schnell. Insbesondere an den unbebauten Grundstücken und auch an vielen bebauten Grundstücken lässt die Grundstückspflege sowie das Reinigen der Gehsteige und Entwässerungsrinnen sehr zu wünschen übrig.

Bei Ortseinsichtnahmen wurde festgestellt, dass Äste, Sträucher und Gräser teilweise so weit in den öffentlichen Verkehrsraum ragen (Gehwege und Straßen), dass Fußgänger und Verkehrsteilnehmer hierdurch stark behindert werden, teilweise sogar auf die Straße ausweichen müssen. Wir bitten im eigenen Interesse überhängende Äste, Sträucher und Gräser – auch in der Höhe – (eine Durchfahrtshöhe von 4 m muss gewährleistet sein) bis auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Insbesondere hiervon betroffen sind die unbebauten Baugrundstücke in den Wohngebieten. Die Gemeinde und die anwesenden Grundstücksnachbarn würden es sehr begrüßen, wenn der zum Teil vorhandene Wildwuchs in regelmäßigen Abständen abgemäht und beseitigt wird.

Auf die Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und die Sicherung der Gehbahnen (Reinigung- und Sicherungsverordnung) der Gemeinde Viereth-Trunstadt wird hingewiesen.


Gemeinde Viereth-Trunstadt

Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
Fax: +49 (0) 9503 9222-55
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

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Im Notfall

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