Bauschutt

Entsorgung von Bauschutt an den Wertstoffhöfen

Nur mineralischer Bauschutt ohne Verunreinigungen - max. ¼ m³ (250 Liter) pro Öffnungstag

An allen Wertstoffhöfen im Landkreis Bamberg kann bereits seit vielen Jahren Bauschutt abgegeben werden. Anschließend wird das gesammelte Material in einer Aufbereitungsanlage auf bestimmte Korngrößen zerkleinert, damit eine weitere Verwendung als Baustoff möglich ist. Dazu ist es jedoch erforderlich, dass der angelieferte Bauschutt als Ausgangsmaterial keine Stör- und Fremdstoffe enthält.

 

Deshalb wird an den Wertstoffhöfen nur unbelasteter, mineralischer Bauschutt angenommen, z. B.:

  • Massivmauerwerk
  • Beton bzw. Stahlbeton
  • Dachziegel
  • Fliesen
  • Natursteine
  • Pflanzentöpfe aus Ton bzw. Keramik
  • Geschirr aus Keramik (Teller, Tassen, usw.)
  • keramische Sanitäreinrichtungen (Waschbecken, WC-Schüsseln ohne WC-Deckel)
  • hart gewordener Zement oder Estrich (ohne die Papiersäcke!)

Grundsätzlich muss der Bauschutt frei von sonstigen Abfällen, wie beispielsweise Tapeten, Holz, Silikon oder Kunststoff, sein.
Die Annahme ist auf Kleinmengen beschränkt, d. h. maximal ½ m³ pro Öffnungstag. Für größere Mengen gibt es Firmen, die Verwertungsanlagen im Landkreis betreiben. Adressen sind bei der Abfallberatung erhältlich.

 

Nachfolgend sind einige Materialien aufgeführt, die keinesfalls über den Bauschuttcontainer entsorgt werden dürfen:

  • Steine mit Rußanhaftungen oder „Schwarzanstrichen" (z. B. Kaminsteine)
  • Porenbetonsteine (wegen der zu geringen Festigkeit)
  • Dachpappe
  • Platten oder Steine mit Kunststoffgewebe
  • Heraklit- bzw. Faserplatten
  • Isoliermaterial (Styropor, Kork, Mineralfasern, usw.)
  • Kabelreste
  • Schlacke
  • Platten oder Gegenstände aus Asbestzement
  • Gipskartonplatten / Gipsputz
  • Glasbausteine

Der Fachbereich Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg bittet die Hinweise zu beachten, damit eine hochwertige Verwertung des Bauschutts auch künftig sichergestellt werden kann.

Bei Fragen stehen die Mitarbeiter des Fachbereichs Abfallwirtschaft am Landratsamt Bamberg unter folgenden Rufnummern gerne zur Verfügung: 0951 85-706 oder 85-708.

Information des LRA Bamberg

Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
Fax: +49 (0) 9503 9222-55
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
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Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr
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Im Notfall

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