Ab 10.12.2025 (KW 50) werden die Ablesebriefe für die Jahresabrechnung der Verbrauchsgebühren 2025 verschickt. Wie bereits in den vergangenen Jahren erfolgt die Ablesung durch die Hauseigentümer. Der Zählerstand ist zum 31.12.2025 abzulesen. Er bildet die Grundlage zur Jahresabrechnung 2025 und die Festsetzung der Abschlagszahlungen 2026. Lesen Sie Ihren Zählerstand bitte auch dann ab, wenn der Zähler aufgrund des Ablaufs der Eichfrist gewechselt oder neu eingebaut wurde. Sollten Sie bis Anfang KW 51 keinen Ablesebrief erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Frau Böllner, Tel. 09503/922211 oder per E-Mail:
Bitte vergleichen Sie bei der Ablesung die Zählernummer des Ablesebriefes mit der Nummer auf dem eingebauten Zähler. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass der Stand der Wasseruhr eine volle Zahl, also ohne Kommastellen, und max. fünfstellig ist. Die Drehzeiger sind nicht abzulesen.
Wir möchten Sie herzlich bitten, Ihre aktuellen Zählerstände ab 15.12.2025 bequem online über das Bürgerserviceportal zu übermitteln oder uns alternativ per E-Mail zukommen zu lassen. Diese digitalen Wege ersparen Ihnen nicht nur den Postweg, sondern ermöglichen auch eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Angaben – ganz ohne Wartezeiten und unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Auf diese Weise können Sie Ihre Meldung in wenigen Minuten erledigen und tragen gleichzeitig dazu bei, unsere Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Ablesedaten an die Gemeindeverwaltung zu melden. Liegen uns keine Daten vor, sind wir leider gezwungen den Verbrauch anhand des Vorjahreswertes zu schätzen. Die Abschläge 2026 werden auch aufgrund dieses Wertes ermittelt.
Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung