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Ablesung der Wasserzähler - Vorabinfo

Es ist wieder so weit. Die Verbrauchsgebührenabrechnung 2025 ist zu erstellen. Ab KW 50 erhalten Sie hierfür die Ablesebriefe. Die Ablesung erfolgt, wie in den Vorjahren, durch die Hauseigentümer. Der Zählerstand ist zeitnah zum 31.12.2025 abzulesen und bildet die Voraussetzung für die Abrechnung der Verbrauchsgebühren 2025 sowie für die Festsetzung der Abschlagszahlungen 2026.

Wir möchten Sie herzlich bitten, Ihre aktuellen Zählerstände ab 15.12.2025 bequem online über das Bürgerserviceportal zu übermitteln oder uns alternativ per E-Mail zukommen zu lassen. Diese digitalen Wege ersparen Ihnen nicht nur den Postweg, sondern ermöglichen auch eine schnelle und unkomplizierte Bearbeitung Ihrer Angaben – ganz ohne Wartezeiten und unabhängig von unseren Öffnungszeiten. Auf diese Weise können Sie Ihre Meldung in wenigen Minuten erledigen und tragen gleichzeitig dazu bei, unsere Verwaltungsprozesse effizienter zu gestalten. Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Sollten Sie Fragen haben, setzten Sie sich mit Frau Böllner, Tel. 09503/922211 oder per E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein., in Verbindung.

Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung

Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
Fax: +49 (0) 9503 9222-55
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Im Notfall

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