Straßenverkehrsrechtliche Anordnung

Die Gemeinde Viereth-Trunstadt erlässt als zuständige Straßenverkehrsbehörde gemäß § 45 Abs. 1 u. 3 StVO i.V.m. Art. 2 des Gesetzes über Zuständigkeiten im Verkehrswesen vom 28.06.1990 (BayRS 9210-1-W) folgende verkehrsrechtliche

Anordnung:

 Auf den nachgenannten Straßen / Wegen / Plätzen wird folgendes aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs angeordnet:

In Viereth wird im Bereich der Weiherer Straße von Einmündung Hauptstraße bis zum Kreuzungsbereich GVS nach Tütschengereuth (bis zum sogen. „Böhnleinskreuz“) ein eingeschränktes Halteverbot (VZ 286-10 und VZ 286-20) beidseitig angeordnet. Die Anordnung ist gültig für Sonntag, den 29. Juni 2025.

Diese Anordnung wird aufgrund der Durchführung der Veranstaltung „Tag der offenen Gartentür“ notwendig.
Diese Anordnung wird mit Aufstellung der Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen wirksam.

gez.

Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin

 

Tag der offenen Gartentür 29.06.25

 

Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
Fax: +49 (0) 9503 9222-55
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Im Notfall

Benötigen Sie dringend Hilfe? Hier finden Sie die wichtigsten Notfallrufnummern

 

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