Nachfolgend finden Sie die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Viereth-Trunstadt für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der wesentlichen Eckdaten und Festsetzungen. Der Haushaltsplan stellt die finanzielle Grundlage für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde dar und gibt Auskunft über die geplanten Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.
Das vollständige Dokument steht Ihnen hier im PDF-Format zur Verfügung.
Der gesamte Haushaltsplan 2025 mit Vorbericht und Anlagen kann im Rathaus Viereth-Trunstadt nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Kämmerei:
Alexander Kosch
E-Mail:
Telefon: +49 (9503) 9222-12
Haushaltssatzung
der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Landkreis Bamberg,
für das Haushaltsjahr 2025
Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im
Verwaltungshaushalt mit den Einnahmen und Ausgaben mit 8.376.800,00 €
und im
Vermögenshaushalt mit den Einnahmen und Ausgaben mit 3.427.400,00 €
ab.
§ 2
Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
- Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 390 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 220 v.H. - Gewerbesteuer 350 v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.
§ 6
Keine Eintragung.
§ 7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.
Gemeinde Viereth-Trunstadt
Viereth-Trunstadt, den 04.06.2025
Gez.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin