Haushaltssatzung 2025 der Gemeinde Viereth-Trunstadt

Nachfolgend finden Sie die vom Gemeinderat beschlossene Haushaltssatzung der Gemeinde Viereth-Trunstadt für das Haushaltsjahr 2025 einschließlich der wesentlichen Eckdaten und Festsetzungen. Der Haushaltsplan stellt die finanzielle Grundlage für die Aufgabenerfüllung der Gemeinde dar und gibt Auskunft über die geplanten Einnahmen und Ausgaben im Verwaltungs- und Vermögenshaushalt.
Die Haushaltssatzung tritt am 01.01.2025 in Kraft.

Das vollständige Dokument steht Ihnen hier im PDF-Format zur Verfügung.

Der gesamte Haushaltsplan 2025 mit Vorbericht und Anlagen kann im Rathaus Viereth-Trunstadt nach vorheriger Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte wenden Sie sich hierzu an die Kämmerei:
Alexander Kosch
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Telefon: +49 (9503) 9222-12


Haushaltssatzung

der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Landkreis Bamberg,
für das Haushaltsjahr 2025

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde folgende Haushaltssatzung:

§ 1

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt im

Verwaltungshaushalt mit den Einnahmen und Ausgaben mit         8.376.800,00 €
und im

Vermögenshaushalt mit den Einnahmen und Ausgaben mit           3.427.400,00 €
ab.

§ 2

Für das Haushaltsjahr 2025 sind über die fortgeltenden Kreditermächtigungen hinaus keine neuen Kreditermächtigungen erforderlich.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

  1. Grundsteuer
    a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)          390 v.H.
    b) für die Grundstücke (B)                                                    220 v.H.
  2. Gewerbesteuer                                                                     350 v.H.

 

§ 5

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 500.000,00 € festgesetzt.

§ 6

Keine Eintragung.

§ 7

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2025 in Kraft.

Gemeinde Viereth-Trunstadt

Viereth-Trunstadt, den 04.06.2025

Gez.

Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin                                                                            

 

 

 

                       

Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
Fax: +49 (0) 9503 9222-55
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Im Notfall

Benötigen Sie dringend Hilfe? Hier finden Sie die wichtigsten Notfallrufnummern

 

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