Regionaler Planungsverband Oberfranken-West: Öffentliche Auslegung

Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West;
Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Teilkapitels B V 2.5.2 "Windenergie";
Beteiligungsverfahren - öffentliche Auslegung"


Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West hat in seiner Sitzung am 7. November 2024 beschlossen, gem. § 9 ROG n.F. i.V.m. Art. 16 BayLplG das Beteiligungsverfahren für die Fortschreibung des Regionalplans, Teilkapitel B V 2.5.2 "Windenergie" durchzuführen.

Auf Grundlage seines Beschlusses vom 07.11.2024 wird das Beteiligungsverfahren über den Entwurf zur Änderung des genannten Regionalplankapitels eingeleitet. Andere Festlegungen oder deren Begründungen sind nicht Gegenstand der Verordnung zur Änderung des Regionalplans Oberfranken-West.
Nach § 9 Abs. 2 ROG n.F. ist die Öffentlichkeit zu beteiligen und Gelegenheit zur Stellungnahme zum Entwurf des Regionalplans, zu seiner Begründung und zum Umweltbericht zu geben.

Der Planentwurf wird hierzu in der Zeit vom 10. März 2025 bis einschließlich 30. Mai 2025 auf den Internetseiten des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/ und der Regierung von Oberfranken unter www.reg-ofr.de/frp eingestellt.

Gleichzeitig wird der Planentwurf gemäß § 9 Abs. 2 Satz 5 ROG n.F. bei der Regierung von Oberfranken– Höhere Landesplanungsbehörde – (Ludwigstraße 20, 95444 Bayreuth, Zimmer K 204, Tel.: 0921/604-1493) und bei der Geschäftsstelle des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West (Landratsamt Bamberg, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg, Zimmer H 426, Tel.: 0951/85208) während der Besuchszeiten öffentlich ausgelegt. Empfehlenswert ist eine vorherige Terminvereinbarung.

Bis zum Ablauf der Auslegungsfrist wird Gelegenheit gegeben, sich gegenüber dem Regionalen Planungsverband Oberfranken-West, Ludwigstraße 23, 96052 Bamberg zu äußern.
Gem. § 9 ROG Abs. 2 n.F. sollen die Stellungnahmen elektronisch übermittelt werden. Hierzu besteht die Möglichkeit über die Beteiligungsplattform des Regionalen Planungsverbandes Oberfranken-West unter folgender Internetadresse
https://www.oberfranken-west.de/Aktuelles/Fortschreibungen/.

Mit Ablauf der Frist sind gemäß Art. 16 Abs. 2 Satz 4 BayLplG alle Stellungnahmen ausgeschlossen, die nicht auf privatrechtlichen Titeln beruhen.

Das Ergebnis des Beteiligungsverfahrens (Beschluss des Regionalen Planungsverbandes einschließlich
Regionalplanentwurf) wird gemäß Art. 2 Abs. 1 Nr. 4 BayLplG i. V. m § 3 Abs. 1 Nr. 4a ROG n.F. in einem Protokoll festgehalten, das im Internet veröffentlicht und bei der Regierung von Oberfranken – Höhere Landesplanungsbehörde ausgelegt wird.

Hinweis: Rechtsansprüche werden durch die Einbeziehung der Öffentlichkeit nicht begründet (Art. 16 Abs. 1 Satz 3 BayLplG)


Bamberg, 06.03.2025

gez. Johann Kalb
Landrat
Verbandsvorsitzender

Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
Fax: +49 (0) 9503 9222-55
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

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