Ab 09.12.2024 (KW 50) wurden die Ablesebriefe für die Jahresabrechnung der Verbrauchsgebühren 2024 verschickt. Wie bereits in den vergangenen Jahren erfolgt die Ablesung durch die Hauseigentümer. Der Zählerstand ist zum 31.12.2024 abzulesen. Er bildet die Grundlage zur Jahresabrechnung 2024 und die Festsetzung der Abschlagszahlungen 2025. Lesen Sie Ihren Zählerstand bitte auch dann ab, wenn der Zähler aufgrund des Ablaufs der Eichfrist gewechselt oder neu eingebaut wurde. Bitte senden Sie den Ablesebrief unverzüglich, jedoch spätestens zum 07.01.2024 zurück. Sollten Sie bis Anfang KW 51 keinen Ablesebrief erhalten haben, setzen Sie sich bitte unverzüglich mit Frau Böllner, Tel. 09503/922211 oder per E-Mail:
Bitte vergleichen Sie bei der Ablesung die Zählernummer des Ablesebriefes mit der Nummer auf dem eingebauten Zähler. Weiterhin weisen wir darauf hin, dass der Stand der Wasseruhr eine volle Zahl, also ohne Kommastellen, und max. fünfstellig ist. Die Drehzeiger sind nicht abzulesen.
Bitte vergessen Sie nicht Ihre Ablesedaten an die Gemeindeverwaltung zu melden. Liegen uns bis 07.01.2024 keine Daten vor, sind wir leider gezwungen den Verbrauch anhand des Vorjahreswertes zu schätzen. Die Abschläge 2025 werden auch aufgrund dieses Wertes ermittelt.
Sie haben die Möglichkeit Ihren Zählerstand auf dem Postweg, per FAX an 09503/922255 oder per E-Mail an
Nutzen Sie auch ganz bequem in diesem Jahr die Möglichkeit, Ihren Zählerstand online zu melden. Eine Online-Meldung über das Bürgerserviceportal ist vom 09.12.2024 bis 31.12.2024 möglich.
Vielen Dank.
Ihre Gemeindeverwaltung