Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB);
4. Änderung desBebauungsplanes „Angerlaub“ im Gemeindeteil Trunstadt
Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat in seiner Sitzung am 07.01.2025 den Entwurf der 4. Änderung des Bebauungsplanes „Angerlaub“ gebilligt und die Durchführung der förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit beschlossen.
Die Planunterlagen in der Fassung vom 07.01.2025 einschließlich Begründung liegen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom
13.01.2025 bis 12.02.2025
im Rathaus, Weiherer Str. 6, Bauamt während der allgemeinen Dienststunden
Montag – Freitag von 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und
Donnerstag von 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr
zur öffentlichen Einsichtnahme aus.
Der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die auszulegenden Unterlagen sind auch auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt unter https://www.viereth-trunstadt.de/bauen-und-versorgung/bekanntmachungen und im zentralen Landesportal (https://geoportal.bayern.de/bauleitplanungsportal/) veröffentlicht.
Während der oben genannten Frist können Stellungnahmen zu dem Auslegungsentwurf abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen vorrangig elektronisch übermittelt werden, können aber auch schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Gemeinde Viereth-Trunstadt, Weiherer Str. 6, 96191 Viereth-Trunstadt abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.
Wesentliche umweltbezogene Informationen sind nicht verfügbar.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“.
gez. Wohlpart
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin