Ein aufgefrorener Zähler kann den Abnehmer bis zu 90 Euro und mehr kosten
Mit Beginn der kalten Jahreszeit sollten von den Grundstücksbesitzern vorbeugende Maßnahmen zum Schutz der Wasserleitungen getroffen werden. Darauf weist die Gemeindeverwaltung hin. Zunächst sollten alle nicht benutzten Leitungen abgestellt und entleert werden und die besonders frostgefährdeten Anlageteile wie z.B. Leitungen in Dachböden, an Außenmauern, in nicht benutzten Räumen usw., insbesondere jedoch Wasserbehälter und Wasserzähler, durch Umwickeln mit Stroh oder Lappen isoliert werden. Bei besonders starkem Frost empfiehlt es sich, das Wasser ganz abzustellen und die Leitungen zu entleeren.
Weiterhin ist es angebracht, mit dem Beginn der kalten Jahreszeit Kellertüren und Fenster geschlossen zu halten und sorgfältig abzudichten. Erhöhte Aufmerksamkeit sollte Wasserzählern in Neubauten geschenkt werden, da diese besonders der Kälteeinwirkung ausgesetzt sind. Sinkt die Temperatur bis zum Gefrierpunkt, muss rechtzeitig an eine Beheizung des Raumes, in dem der Wasserzähler untergebracht ist, gedacht werden, da die Kosten für die Auswechslung und die Reparatur aufgefrorener Wasserzähler zu Lasten des Abnehmers gehen.
Sind Leitungen eingefroren, ist es ratsam, mit dem Auftauen einen Fachmann zu betrauen oder einen zugelassenen Installateur hinzuzuziehen, da Lötlampen in der Hand eines Nichtfachmannes beträchtlichen Schaden und schwere Unfälle verursachen können. Am besten sind aber vorbeugende Maßnahmen, um ohne unliebsame Unterbrechungen der Wasserzufuhr oder andere Schäden gut über den Winter zu kommen.
Bitte auch Vorsicht bei den Bau-Wasserzählern!
Ihre Gemeindeverwaltung