Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bürgersolarpark Trabelsdorfer Hof Trunstadt“ gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB und 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt
Der Gemeinderat der Gemeinde Viereth-Trunstadt hat in seiner Sitzung am 21.11.2022 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bürgersolarpark Trabelsdorfer Hof Trunstadt“ sowie die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt beschlossen.
Ziel der Planung ist die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage auf den genannten Flurgrundstücken. Die Planung dient der Deckung des Bedarfs an Flächen zur Nutzung regenerativer Energien (Photovoltaik). Der Bebauungsplan soll als Sondergebiet Photovoltaik (SO) gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden und erhält die Bezeichnung „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bürgersolarpark Trabelsdorfer Hof Trunstadt“. Das Bebauungsplanverfahren und das Änderungsverfahren des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Viereth-Trunstadt werden gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren durchgeführt.
In den Geltungsbereich werden die Flurstücke Fl.Nrn. 1317, 1316, 1315 ,1314, 1313, 1312, 1312/2 der Gemarkung Trunstadt einbezogen.
Lage des räumlichen Geltungsbereiches des Parallelverfahrens (rot umrandet, ohne Maßstab).
Der Aufstellungsbeschluss des Gemeinderates wird hier gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekanntgemacht.
Viereth-Trunstadt, den 25.11.2022
gez. Regina Wohlpart
Erste Bürgermeisterin