Grund- und Gewerbesteuer

Hebesätze für Grund- und Gewerbesteuer

   

Grundsteuer A (für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke)

 

360 v.H.

Grundsteuer B (bebaute Grundstücke, Bauland)

 

350 v.H.

Gewerbesteuer

 

350 v.H.

Fälligkeiten für die Grund- und Gewerbesteuer (Betrag siehe Steuerbescheid):

15.02., 15.05., 15.08., 15.11. des laufenden Jahres

 

Hinweis zur Grundsteuer bei Eigentümerwechsel:

Geht das Grundstück auf einen anderen Eigentümer über, dann bleibt der bisherige Eigentümer so lange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Grundstück auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner. Zu beachten ist auch, dass die Grundsteuer erst zum 1.1. des Folgejahres vom neuen Eigentümer angefordert werden kann (unabhängig vom Verkaufsdatum).
Die dingliche Haftung des Grundstückes aufgrund gesetzlicher Regelung bleibt hiervon unberührt.


Andere vertragliche Abmachungen ändern nichts an der Steuerpflicht und können von der Gemeindeverwaltung nicht berücksichtigt werden.

Anschrift

Gemeinde Viereth-Trunstadt
Weiherer Str. 6
96191 Viereth-Trunstadt

Telefon: +49 (0) 9503 9222-0
Fax: +49 (0) 9503 9222-55
E-Mail: info@viereth-trunstadt.de 

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag:
8:00 bis 12:00 Uhr

Donnerstag:
8:00 bis 12:00 Uhr
14:00 bis 18:00 Uhr

Im Notfall

Benötigen Sie dringend Hilfe? Hier finden Sie die wichtigsten Notfallrufnummern

 

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