Zu den Ausgaben und weiteren Informationen des Mitteilungsblatts
Bekanntzugebende und auslegungspflichtige Unterlagen wie Bebauungspläne und andere Satzungen
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Bekanntzugebende und auslegungspflichtige Unterlagen wie Bebauungspläne und andere Satzungen
Ich begrüße Sie recht herzlich auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt. Auf den folgenden Seiten laden wir Sie zu einem virtuellen Streifzug durch unsere Gemeinde ein.
Unsere Ortschaften liegen im herrlichen Maintal, eingebettet in den nordöstlichen Ausläufern des Naturparks Steigerwald und sind verkehrstechnisch über die Autobahn A 70 und die Bundesstraße 26 gut erreichbar. Im stadtnahen Bereich von Bamberg präsentieren wir uns als eine aufstrebende Wohngemeinde mit einer gesunden Mischung von Handwerks- und Gewerbebetrieben. Vielfältige kulturelle Einrichtungen und eine stattliche Anzahl verschiedenster Vereine bieten zahlreiche Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung und Erholung.
Mit unserem Internet-Auftritt möchten wir die Chance nutzen, Sie umfassend, schnell und vor allem aktuell mit allen Informationen zu versorgen und Ihnen zuverlässig weiterzuhelfen. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses für Ihre Fragen auch telefonisch oder persönlich gern zur Verfügung.
Ich freue mich über Ihr Interesse und wünsche Ihnen heute schon einen angenehmen Aufenthalt im Herzen Frankens.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin
Hier erhalten Sie einen Überblick über die in unserem Gemeindegebiet vorhandenen Unterkünfte
Fränkisches Bier und traditionelle Gerichte können Sie in unseren Gaststätten und Gasthöfen genießen
hier: Hinweis auf die Meldepflicht nach § 15 der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) und Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS/EWS)
Nach den gemeindlichen Satzungen (BGS/WAS und BGS/EWS) ist u.a. für nachträglich ausgebaute Dachgeschosse, Gebäudeanbauten und Nutzungsänderungen ein weiterer einmaliger Wasser- und Kanalbeitrag nachzuentrichten, wenn hierfür noch keine Beiträge geleistet wurden.
Es kommt hierbei auch nicht darauf an, ob an der Wasserversorgungsanlage oder der Entwässerungsanlage des Grundstückseigentümers irgendetwas geändert wurde, sondern allein die Geschossflächenvergrößerung/ -mehrung im Sinne des § 5 Abs. 5 Satz 2 BGS/WAS und BGS/EWS löst die zusätzliche Beitragspflicht aus.
Nach der BGS/WAS und BGS/EWS sind die Beitragsschuldner verpflichtet, der Gemeinde die maßgeblichen Veränderungen unverzüglich zu melden und über den Umfang dieser Veränderungen Auskunft zu erteilen.
Dies gilt vor allem für Dachgeschossausbauten, die baurechtlich genehmigungsfrei sind oder für die eine Baugenehmigung nicht beantragt wurde.
Zeigt der Beitragsschuldner z.B. den Dachgeschossausbau nicht an und erhält die sachbearbeitende Dienststelle auch nicht auf andere Weise Kenntnis, so läuft die Festsetzungsfrist nicht an.
Die Gemeinde bittet deshalb die Grundstückseigentümer/Beitragsschuldner, die Dachgeschosse ausgebaut oder Anbauten errichtet und hierfür keine Beiträge gezahlt haben, dies der Gemeinde mitzuteilen.
Durch diese Bekanntmachung sollen die Betroffenen zum einen nochmals informiert werden und zum anderen soll gegebenenfalls durch weitere Überprüfungen (Kontrolle mittels Ortseinsicht) gewährleistet werden, dass alle beitragspflichtigen Geschossflächen zu Herstellungsbeiträgen herangezogen werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis, denn es ist im Interesse der Gleichbehandlung nicht akzeptabel, dass derjenige, der seine Baumaßnahme ordnungsgemäß genehmigen lässt bzw. seinen Pflichten aus der Satzung nachkommt, Beiträge zahlt und derjenige, der evtl. ohne erforderliche‚ Baugenehmigung bzw. unter Missachtung der Meldepflicht eine Baumaßnahme durchführt, keine Beiträge zahlt.
Für evtl. Rückfragen steht Ihnen das Bauamt der Gemeinde Viereth-Trunstadt unter der Telefonnummer 09503/9222-19 zur Verfügung.
Gemeinde Viereth-Trunstadt