Zu den Ausgaben und weiteren Informationen des Mitteilungsblatts
Bekanntzugebende und auslegungspflichtige Unterlagen wie Bebauungspläne und andere Satzungen
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Bekanntzugebende und auslegungspflichtige Unterlagen wie Bebauungspläne und andere Satzungen
Ich begrüße Sie recht herzlich auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt. Auf den folgenden Seiten laden wir Sie zu einem virtuellen Streifzug durch unsere Gemeinde ein.
Unsere Ortschaften liegen im herrlichen Maintal, eingebettet in den nordöstlichen Ausläufern des Naturparks Steigerwald und sind verkehrstechnisch über die Autobahn A 70 und die Bundesstraße 26 gut erreichbar. Im stadtnahen Bereich von Bamberg präsentieren wir uns als eine aufstrebende Wohngemeinde mit einer gesunden Mischung von Handwerks- und Gewerbebetrieben. Vielfältige kulturelle Einrichtungen und eine stattliche Anzahl verschiedenster Vereine bieten zahlreiche Möglichkeiten der Freizeitbeschäftigung und Erholung.
Mit unserem Internet-Auftritt möchten wir die Chance nutzen, Sie umfassend, schnell und vor allem aktuell mit allen Informationen zu versorgen und Ihnen zuverlässig weiterzuhelfen. Selbstverständlich stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Rathauses für Ihre Fragen auch telefonisch oder persönlich gern zur Verfügung.
Ich freue mich über Ihr Interesse und wünsche Ihnen heute schon einen angenehmen Aufenthalt im Herzen Frankens.
Regina Wohlpart
1. Bürgermeisterin
Hier erhalten Sie einen Überblick über die in unserem Gemeindegebiet vorhandenen Unterkünfte
Fränkisches Bier und traditionelle Gerichte können Sie in unseren Gaststätten und Gasthöfen genießen
Derzeit keine Baumaßnahmen
Der Planentwurf Bebauungs- und Grünordnungsplan mit Begründung wird in der Zeit vom 21.12.2020 bis 12.02.2021 auf der Homepage der Gemeinde Viereth-Trunstadt veröffentlicht.
Der Planentwurf liegt ebenfalls während der allgemeinen Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Viereth-Trunstadt (Bauamt, Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4, Weiherer Straße 6, 96191 Viereth-Trunstadt) öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen (schriftlich oder zur Niederschrift) abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Viereth-Trunstadt deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Aufstellung des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGV) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Stellungsnahmen ohne vollständige Absenderangaben erhalten keinen Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt "Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren" das ebenfalls öffentlich ausliegt.